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Allgemeine Geschäftsbedingungen der
Dr. Maison & Partner GmbH

Download: Allgemeine Geschäftsbedingungen (PDF, 60 KB)

1. Allgemeines
Für alle Angebote, Abschlüsse und Lieferungen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Dr. Maison & Partner GmbH – im folgenden M&P genannt.

Von M&P abweichende Regelungen werden nicht anerkannt, es sei denn, diese werden von M&P schriftlich bestätigt.

2. Angebot und Lieferung
Angebote von M&P sind freibleibend, sofern sie keine ausdrückliche Verbindlichkeit enthalten.
Sämtliche Vereinbarungen, Nebenabreden, Vertragsänderungen und Vertragsergänzungen bedürfen der Schriftform. Diese Schriftformbestimmung kann nur durch eine schriftliche Vereinbarung aufgehoben werden.

3. Mitwirkung des Kunden
Der Auftraggeber unterstützt M&P bei der Vertragsdurchführung, sorgt für die notwendigen Systemvoraussetzungen und organisatorischen Rahmenbedingungen, stellt notwendige Kommunikationseinrichtungen, Arbeitsräume und die erforderliche Anzahl von Mitarbeitern zur Verfügung.

Der Auftraggeber meldet M&P rechtzeitig alle notwendigen Informationen, die für die Vertragsdurchführung notwendig sind. Der Auftraggeber gewährt M&P zu den üblichen Geschäftszeiten einen jederzeitigen uneingeschränkten Zutritt zu den Geschäftsräumen.

4. Lieferung und Verzögerung
Verbindliche Liefertermine bedürfen der schriftlichen Bestätigung von M&P. Verbindlich vereinbarte Liefertermine verlängern sich um einen angemessenen Zeitraum, sofern die Verspätung nicht auf ein Verschulden von M&P oder einen seiner Mitarbeiter bzw. Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist, z.B. Arbeitskämpfe, höhere Gewalt etc.

Gerät M&P mit einer Lieferung in Verzug, entstehen Ansprüche, gleich welcher Art, erst ab dem fruchtlosen Ablauf einer schriftlichen Nachfristsetzung, die mindestens 12 Arbeitstage betragen muss.

5. Eigentumsvorbehalt
Alle Lieferungen und alle Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von M&P.

Erbringt der Auftraggeber bei einem gegenseitigen Vertrag eine fällige Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß, so kann M&P, wenn dem Auftraggeber erfolglos eine angemessene Frist zur Vertragserfüllung gesetzt wurde, die Lieferungen und Leistungen für eine weitere Nutzung sperren.

6. Urheberrecht
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die im Rahmen dieses Vertrages überlassenen Software-Programme, Datenträger und Dateien nicht an Dritte weiter zu geben und nicht zu vervielfältigen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die überlassene Software zu bearbeiten, zu verändern oder zu vervielfältigen.

Vervielfältigungen der überlassenen Software sind nur zum Zwecke der Anfertigung einer Sicherungskopie zulässig.

7. Haftung und Datensicherung
M&P haftet ausschließlich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei anfänglichem Unvermögen, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie beim Fehlen ausdrücklich zugesicherter Eigenschaften, wenn die Zusicherung gerade bezweckt hat, den Auftraggeber gegen die eintretenden Schäden abzusichern, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Verletzt M&P schuldhaft wesentliche Vertragspflichten, ist die Haftung beschränkt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Körpers, des Lebens und der Gesundheit.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, eine regelmäßige, mindestens tägliche Datensicherung ordnungsgemäß durchzuführen, die er M&P im Bedarfsfall zur Verfügung stellt. Der Auftraggeber stellt sicher, dass er eigenständig die Datensicherung auf die Computeranlage zurückführen kann, um in kurzer Zeit die Arbeitsfähigkeit des Computersystems wieder herzustellen. Die Datensicherung ist in jedem Falle vor dem Aufspielen geänderter Programme sowie vor Durchführung von Wartungsarbeiten vorzunehmen. M&P haftet nicht für Installationen oder Betriebssicherheit der Datensicherung, da diese Funktion nicht Gegenstand des Vertragsumfangs ist.

Im Übrigen ist die Haftung von M&P ausgeschlossen, insbesondere wegen Betriebsunterbrechung, entgangenem Gewinn, Verlust von Information oder Daten.

8. Gewährleistung und Schadenersatz
Die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers, sofern er Unternehmer ist, werden zunächst auf die unverzügliche Nachbesserung beschränkt. Sollte die Nachbesserung zweimal  innerhalb angemessener Frist (2 Wochen) fehlschlagen oder die Nachbesserung verweigert werden, hat der Auftraggeber das Recht, nach seiner Wahl die Herabsetzung der Servicegebühren oder die Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.

Für alle Ansprüche, die dem Auftraggeber durch die Nutzung  von Programmen oder sonstiger von M&P gelieferter Geräte oder anderweitigen Leistungen entstehen, wird die vertragliche und deliktische Haftung von M&P für Vermögensschäden – mit Ausnahme von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

Aufgrund der Vielzahl in der Praxis auftretender Daten- und Bedienungskonstellationen sowie Bedienungsfehler kann die völlige Mängelfreiheit der gelieferten Software-Leistungen nicht zugesichert sowie ein Datenverlust nicht ausgeschlossen werden. Mängel müssen unverzüglich schriftlich mitgeteilt und so konkret beschrieben werden, dass die Rekonstruktion der Fehler möglich ist.

9. Gerichtsstand für Vollkaufleute
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist München, soweit der Auftraggeber Vollkaufmann ist.

10. Gerichtsstand für Unternehmen
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist München, soweit der Auftraggeber Unternehmer ist.

11. Rechtswahl
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit gesetzlich zulässig.

12. Allgemeine Bestimmungen
Der Auftraggeber darf seine Rechte und Pflichten aus dem zu diesen Bedingungen abgeschlossenen Vertrag nur mit schriftlicher Zustimmung von M&P übertragen. Gleiches gilt für die Abtretung seiner Rechte aus dem Vertrag.

Der Auftraggeber willigt hiermit ein, dass im Rahmen der Vertrags- und Geschäftsbeziehung bekannt gewordene Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes von M&P gespeichert und verarbeitet werden dürfen, soweit dies zur Durchführung des Vertrages, insbesondere zur Auftragsabwicklung und Kundenbetreuung notwendig ist, wobei die Interessen des Auftraggebers zu berücksichtigen sind.

13. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung oder Regelung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Soweit möglich, verpflichten sich die Parteien, anstelle der fehlerhaften oder unwirksamen Bestimmung eine Bestimmung zu vereinbaren, die dem von den Vertragsparteien ursprünglich beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.



AGB, 01. Juni 2007
Dr. Maison & Partner GmbH, München

 

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